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Beschluss des VG Hamburg, 04.04.2018, 11 E 1067/18

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Auch künftige Nachkommen der von den Antragstellern gehaltenen Katzen werden nach allgemeinen Grundsätzen der Genetik zu 100 % die genetische Veränderung ausprägen und ebenfalls weitgehend haarlos und nicht im Besitz von funktionsfähigen Vibrissen sein; denn es entspricht gesicherter Erkenntnis, dass bei der Paarung zweier homozygoter Träger einer autosomal rezessiv vererbten genetischen Veränderung auch die Nachkommen die genetische Veränderung ausprägen werden (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 23.9.2015, 24 K 202.14, juris Rn. 32 m.w.N.; Skupin in: Haarlose Feliden, 2017, S. 99).

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(c) Bei den Vibrissen handelt es sich um Körperteile und Organe im Sinne des § 11b Abs. 1 TierSchG für den arttypischen Gebrauch der Katze, die als Folge der von den Antragstellern
betriebenen Zucht bei der Nachzucht erblich bedingt fehlen oder untauglichsein werden.
Vibrissen sind meist in kleinen Gruppen stehende Haare ohne Haarbalgdrüse, die an biologisch feststehenden Körperstellen als Vibrissenfelder angelegt sind. Die Wurzeln stehen im Kontakt zu Nerven, die (mechanische) Berührungsreize an das Gehirn übertragen. Die Vibrissen der Katze sind um das zwei- bis dreifache dicker als die Körperbehaarung der Katze und die Haarfollikel reichen mit einer Länge von fast 2 mm etwa dreimal so tief in die Katzenhaut. Katzen besitzen normalerweise Vibrissen an verschiedenen Körperstellen, wobei diese sich etwa wie folgt verteilen:

 Schnauzenregion im Bereich des Oberkiefers (mystacial V.) je Körperseite 24-30 = 48-60 (Anordnung in vier, gelegentlich fünf Reihen mit 4-8 Vibrissen bis 7 cm Länge)
 über den Augen (supraorbitale V.) je Körperseite 5-10 = 10-20
 an Wange je Körperseite 2 Büschel mit 4-8 Vibrissen = 8-16
 Vorderbeine (Rückseite) je Körperseite 3-6 = 6-12
 an Kinn / Ober- u. Unterlippe (labiale V.; Anordnung in zwei Reihen, 1,5 - 3 cm Länge) 15-24 = 30-48

Die mögliche Gesamtzahl der Vibrissen bei der Katze beträgt somit zwischen 102 und 156 unterschiedlicher Länge. Die meisten dieser Vibrissen befinden sich bei der Katze ebenso wie beispielsweise bei den Nagetieren im Gesichtsbereich. Durch ihre Ausspreizung nach außen und vorne formen die Sinneshaare einen Tastsensoren-Bereich, der die Gesichtspartie, d.h. Schnauze, Nase und Augen, fächerförmig umschließt (vgl. Skupin, Die Vibrissen der Katze, Stand: März 2017, abrufbar unter http://www.welt-derkatzen.de/katzenhaltung/medizin/vibrissen/index.html; abgerufen am 3.4.2018).

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Unabhängig davon, dass es wohl eher ein Mythos sein dürfte, dass Sphynx-Katzen bereits im alten Ägypten bzw. von den Azteken gezüchtet worden sind (vgl. hierzu Skupin, Sphynx: Die nackte Wahrheit, 2. Aufl. 2017, S. 11 ff.; ders. in: Haarlose Feliden, 2017, S. 157), ist es nicht plausibel, weshalb die Rasse nur dann fortbestehen können sollte, wenn die o.g. „Schäden“ tatsächlich gar nicht vorlägen.

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Bei einer mischerbigen Trägerin, die also bereits selbst Trägerin das Haarlos-Gen (hr) ist, würden bereits 50% der Kitten haarlos sein; bei einer reinerbigen Trägerin würden erst die Nachkommen der Nachzucht (2. Generation) zu 25% haarlose Kitten sein (vgl. hierzu Pircardello: Feline Genetik: Ein kombinatorischer Ansatz, S. 21, abrufbar unter http://www.mtmkicf.pl/files/Genetica_deutsch.pdf; Skupin in: Haarlose Feliden, 2017, S. 97 ff.). Dementsprechend lassen auch in diesen Fällen züchterische Erkenntnisse erwarten, dass bei den Nachkommen Schäden im Sinne des § 11b Abs. 1 TierSchG auftreten würden.

(Anmerkung: Hervorhebungen nicht im Original)

Urteil des VG Berlin, 23.9.2015, 24 K 202.14

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Die genetische Veränderung, die für das weitgehende Fehlen von Haaren und von Tasthaaren verantwortlich ist, wird autosomal-rezessiv vererbt. Deshalb kommt die Haarlosigkeit bei der Katze nur dann zur Ausprägung, wenn das genetisch veränderte Merkmal auf beiden homologen Chromosomen bzw. Autosomen vorliegt (so auch Skupin, „Sphynx - Die nackte Wahrheit“ -, S. 65), wenn also die entsprechende Katze sogenannter homozygoter Träger des Merkmals ist.

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Die besondere Bedeutung der Tasthaare bei allen Katzen hebt zudem selbst Skupin im allgemeinen Teil seines Buchs „Sphynx - Die nackte Wahrheit“ hervor. Er führt hierzu aus: „Die Tasthaare sind an den Haarwurzeln…mit zahlreichen Nerven verbunden, von denen Signale ans Gehirn der Katze weitergeleitet werden. So können z. B. enge Stellen unabhängig vom Sehsinn der Katze 'gemeldet' werden. Die Vibrissen sind bereits bei Neugeborenen voll entwickelt (im Gegensatz zum Seh- und Gehörsinn) was die Wichtigkeit dieses Sinnes gerade für die junge Katze zu verdeutlichen scheint.“ (S. 31 f.)

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Bestätigt wird dies durch das sogenannte „Qualzuchtgutachten“ aus dem Jahr 1999, das seinerzeit im Auftrag des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (MLEV) erstellt worden war und als wichtige Quelle zur Gewinnung der „züchterischen Erkenntnisse“ herangezogen werden kann (vgl. Schreiben der damaligen Ministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Ilse Aigner, an den Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter - https://www.bdrg.de/mediaarchiv/grab_pic.php? id=110362-, ohne Fundstelle auch zitiert in Skupin, „Sphynx - Die nackte Wahrheit“, S. 63).

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Nicht gezüchtet werden darf mit Katzen, die eines der folgenden Merkmale aufweisen: - Katzen ohne sichtbare Tasthaare.“ Soweit einzelne Stimmen in der Literatur Zweifel am Vorliegen einer Qualzucht äußern (z.B. Skupin, „Sphynx - Die nackte Wahrheit“, S. 58 und 62), vermögen sie die aufgrund der überwiegenden züchterischen Erkenntnisse gewonnene Überzeugung der Kammer nicht zu erschüttern.

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(Anmerkung: Hervorhebungen nicht im Original)

Bengalkätzin Leo-Lotta

© Marcus Skupin

Edel-Katzen vereinen Leopard und Stubentiger

Artikel von Brigitte Vordermayer (dpa) u.a. in Die Welt am 19.09.2013

10. September 2011

RN September 2011

Der Kenner der Katzen

Artikel und Fotos: Michael Klein, RuhrNachrichten Dorsten